Die vorliegende Pressemitteilung des Landgerichts Itzehoe vom 19.06. behandelt das Urteil im Fall des Raubmordes in Besdorf. Es ist festzuhalten, dass die Gerichtsverhandlungen mit dem Angeklagten auch teilweise in Hohenaspe stattfanden.
Mit Urteil vom 19.06.2026 hat die 6. Große Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zulasten seiner Großmutter zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, seine Großmutter aus Habgier getötet zu haben.
Das Landgericht Itzehoe hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Kammer hat das Mordmerkmal der Habgier als erfüllt angesehen.
❗Das Landgericht sah es als erwiesen, dass der Angeklagte in der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 2025 in das Haus seiner Großmutter eindrang, um dort von ihm vermutetes Geld zu entwenden.
Als der Angeklagte im Bereich des Wohnungsflures auf seine Großmutter traf, habe er mit einem mitgeführten Messer insgesamt mindestens 81 Mal auf diese eingestochen, wodurch sowohl die Bauch- als auch die Brusthöhle mehrfach eröffnet sowie Herz, Lunge, Leber und rechte Niere verletzt worden und die Geschädigte aufgrund des Blutverlustes und aufgrund eingetretenen Atemversagens innerhalb weniger Minuten verstorben sei.
Der Angeklagte habe anschließend die Wohnung durchsucht und Bargeld sowie Bankkarten und Ausweise seiner Großmutter an sich genommen, um diese für sich zu verwenden.
👉Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes. Nach dem Jugendstrafrecht beträgt die Höchststrafe für Heranwachsende grds. 10 Jahre.
Der Angeklagte war nicht vorbestraft.
Das Landgericht konnte nicht ausschließen, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten infolge des Konsums von Betäubungsmitteln erheblich vermindert war.
Das Urteil des Landgerichts Itzehoe ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.