Geflügelpest im Kreis Steinburg – Eindämmung weiterhin notwendig

30.01.2026  |   Maike Dudde  |   Allgemein

Die Geltung der Anordnungen einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 wird im Sinne von Ziffer VI. dieser Allgemeinverfügung mindestens bis zum 28. Februar 2026 verlängert und hinsichtlich der Bestandsgröße auf Geflügelhaltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, ausgenommen Tauben, geändert.

Diese tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wird am Sonntag, den 01. Februar 2026 wirksam. Sie bleibt mindestens bis zum Samstag, den 28. Februar 2026 wirksam, soweit sie aufgrund der tierseuchenrechtlichen Lage nicht vorzeitig aufgehoben oder durch eine Rechtsverordnung ersetzt worden ist.

👉Der Kreis Steinburg appelliert an die Tierhalterinnen und Tierhalter mit weniger als 50 Stück Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, die bestehenden Vorgaben der Allgemeinverfügung zur Biosicherheit des Landes Schleswig-Holstein weiterhin strikt einzuhalten und zum Wohle der Tiere abzuwägen, ob eine Freilandhaltung als sinnvoll erachtet wird, um die weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

Weitere Informationen und die entsprechenden Maßnahmen zur Eindämmung sind auf der Homepage des Kreises Steinburg verfügbar.

Weitere Informationen unter: Homepage Kreis Steinburg:

https://www.steinburg.de/kreisverwaltung/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen.html