Das Amt Itzehoe Land teilt mit: Die Verwendung von Streusalz ist aber nur unter nachstehenden Bedingungen erlaubt
Grundlage ist die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hohenaspe: HIER
❄️Auszug betreffend Winterdienst:
Art und Umfang der Reinigungspflicht
- Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten.
- In Fußgänger-zonen ist beim Winterdienst von den Anliegern ein Streifen von 1.50 m Breite, gemessen von der jeweiligen gemeinsamen Grenze zwischen den anliegenden Grundstücken der öffentlichen Verkehrsfläche, zu räumen und zu streuen.
- Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen – wenn nötig auch wiederholend – zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln eingesetzt werden sollen.
- Auf Gehwegen und Gehstreifen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich unterbleiben sollte; ihre Verwendung ist nur erlaubt, in besonders klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Stoffen keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
- Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigenauftauenden Materialien bestreut, salzhaltige oder sonstige auftauende Mittel enthaltener Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.