Zum Jahreswechsel 2024/2025 wurden alle Bürgerinnen und Bürger, die Wohneigentum, Gewerbeimmobilien oder landwirtschaftliche Flächen besitzen, mit den neuen Grundsteuerbescheiden konfrontiert. Die Grundsteuerbescheide wurden vom Finanzamt verschickt und auch dem Amt-Itzehoe Land zur Verfügung gestellt. Das für uns zuständige Amt Itzehoe-Land hat die Grundsteuermessbeträge mit dem von der Gemeindevertretung festgelegten Hebesatz multipliziert und daraus ergibt sich für alle Eigentümer die neue Grundsteuer, die jedes Jahr quartalsweise gezahlt werden muss.
Folgende Fragen wurden der Gemeindevertretung des Öfteren gestellt:
Warum hat die Gemeinde Hohenaspe den Grundsteuerhebesatz so drastisch für die Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien erhöht? Warum wurde der Hebesatz für die Landwirte nicht erhöht?
Folgende Formel und Begrifflichkeiten sind hierbei wichtig:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuerzahlbetrag
Der Grundsteuermessbetrag wurde im Rahmen der 2019 verabschiedeten Grundsteuerreform neu ermittelt und hat somit den ursprünglichen Einheitswert abgelöst. Die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages hat mit dem ursprünglichen Einheitswert nicht mehr viel gemeinsam und somit hat sich die Basis deutlich verändert. So liegt der Grundsteuermessbetrag für bebaute Grundstücke als absolute Zahl deutlich unter dem ehemaligen Einheitswert. Anders verhält es sich bei unbebauten und landwirtschaftlichen Grundstücken (Grundsteuer A), hier entspricht er Messbetrag nahezu dem ehemaligen Einheitswert.
Der zweite Faktor zur Ermittlung des Grundsteuerzahlbetrages, der Hebesatz, wird durch die jeweilige Gemeinde erhoben. Wir als Gemeinde Hohenaspe sind laut der Grundsteuerreform zur Aufkommensneutralität verpflichtet. Das heißt, wir sollten nach der Reform (erstmals im Jahr 2025) in Summe genauso viele Grundsteuer A und B einnehmen wie vor der Reform (2024). Da aber wie oben beschrieben die Grundsteuermessbeträge für bebaute Grundstücke deutlich gesunken sind, musste entsprechend der Hebesatz nach oben angepasst werden um annähernd die Gleiche Steuersumme einzunehmen. Diese Messbeträge wurden für uns durch das sogenannte Transparenzregister aufbereitet.
| vor der Reform (2024) | nach der Reform (2025) | |||
| Hebesatz | Grundsteuer | Hebesatz | Grundsteuer | |
| Grundsteuer A | 370% | 27.500 € | 352% | 18.200 € |
| Grundsteuer B | 370% | 329.600 € | 589% | 339.600 € |
| Summe | 357.100 € | 357.800 € | ||
Wie der Tabelle zu entnehmen ist, nimmt die Gemeinde durch die Erhöhung der Hebesätze nicht mehr Geld ein. Es gibt jedoch eine Verwerfung zwischen der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) und der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke). Aufgrund der Vielzahl der Flächen und bewerteten Gebäuden kann sich dem Ergebnis des Vorjahres nur angenähert werden und somit ergibt sich eine absolute Erhöhung der Grundsteuer B um 3%. Dies ist jedoch die Berechnungsvariante, die dem ursprünglichen Grundsteuerzahlbetrag am nächsten kommt (so das Transparenzregister).
Bei weiteren Fragen zur Grundsteuer stehe ich, Michael Eicke, der Vorsitzende des Finanzausschusses, Euch jederzeit gerne zur Verfügung. Ruft mich gerne an oder schreibt mir eine E-Mail oder WhatsApp Nachricht.