Keine weiteren Windkraftanlagen auf Hohenasper Gebiet

30.09.2025  |   Maike Dudde  |   Allgemein

Mit einer großen Mehrheit wurde auf der gestrigen Kreistagssitzung dem Tagesordnungspunkt “Öffentliches Beteiligungsverfahren zur Teilaufstellung der Regionalpläne Windenergie für den Planungsraum III” zugestimmt. 

Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Ralf Dudde informiert:

Der Kreis Steinburg hat seine Stellungnahme zum neuen Entwurf des Regionalplans Wind in SH, Planungsraum III verabschiedet. Die gesamten Regionalpläne sind unter:  www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung einsehbar. 

Die Regionalpläne erlangen Bestandskraft wenn sie in Kiel vom Parlament beschlossen werden. Zum Bereich der Windenergieanlage auf Hohenasper Gebiet PR3_STE_64 wird unter anderem ausgeführt: 

Es befinden sich Brutstandorte von Rotmilan und Kranich im Nahbereich und es wurde eine hohe Raumnutzungsintensität beider Arten im Gefahrenbereich beobachtet. Die artenschutzrechtlichen Konflikte wurden über Ausnahmen nach § 45 BNatSchG im Zusammenhang mit der Schaffung von FCS-Flächen für den Rotmilan sowie ein Ersatz-Bruthabitat für den Kranich gelöst. Derzeit sind vier Windenergieanlagen innerhalb des vorhandenen Vorranggebiets genehmigt. 

Die Errichtung zusätzlicher Anlagen ist aus artenschutzrechtlicher Sicht zwingend auszuschließen

Somit besteht keine Grundlage für die räumliche Ausdehnung des Vorranggebiets. 

Eine weitere Verstärkung der Riegelwirkung zwischen den Waldkomplexen – auch im Sinne der Funktion als Flugkorridor für die lokale Fledermauspopulation – sowie einer damit einhergehenden, steigenden Schlaggefährdung ist ebenfalls zwingend auszuschließen.

 Zum Flugplatz Hungriger Wolf wird festgestellt: Ebenfalls darf es nicht zu Beeinträchtigungen im Flugbetrieb und der Flugsicherheit des benachbarten Flugplatzes Hungriger Wolf hinsichtlich der geplanten Einführung eines Instrumentenanflugsystems kommen. 

Diesbezüglich sei auf die eingereichte Stellungnahme samt Gutachten der Flugplatz Hungriger Wolf GmbH und des Itzehoer Luftsportvereins e.V. verwiesen, welche in Absprache mit der Luftsicherheitsbehörde des Landes erstellt wurde. Im Datenblatt zur Fläche PR3_STE_064 findet die Problematik in der Abwägung keine Erwähnung. 

Durch die Ausweisung der Fläche wird der Bauschutzbereich des Flugplatzes nur dann nicht beeinträchtigt, wenn die dort zu errichtenden WEA eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.

 Pauschal kann allerdings nicht von einer bedenkenlosen Situation bzgl. der Flugsicherheit ausgegangen werden. 

Da sich in dem betroffenen Bereich zwei WEA vor Inbetriebnahme befinden, ist davon auszugehen, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Rahmen der Genehmigungsverfahren zur Errichtung von WEA in diesem Gebiet beteiligt wurde. 

Falls dies nicht der Fall ist, müsste das Verfahren erneut durchgeführt werden, um alle betroffenen Belange berücksichtigen zu können.