Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Geflügelpest im Kreis Steinburg ab dem 1. November 2025

30.10.2025  |   Maike Dudde  |   Allgemein

Archivbild vom Januar 2021, denn auch damals gab es die Stallpflicht für Geflügel

Kraniche vor dem Mariengrund auf Futtersuche 

Die Kraniche sind auf dem Herbstzug in ihre Winterquartiere und halten an dieser Stelle Rast. Abseits der Gruppe ist ein weiteres Kranichpaar mit Jungtier zu entdecken. Ich denke, dass es sich dabei um die Kraniche handelt, die bei uns zu Standvögeln geworden sind.

Lange Zeit hatte ich an diesem Ort keine Kraniche gesehen. Bevor ich sie sah, hörte ich ihre Rufe.

Als ich die imposanten Vögel des Glücks dann vor der Kamera hatte, wurde mir das Herz schwer, denn am Morgen hatte ich Meldungen von zahlreichen verendeten Kranichen mit Fotos in den Online-Medien gelesen.

Vor allem in Brandenburg mussten die Kadaver der verendeten Kraniche von freiwilligen Helfern eingesammelt werden, da sie eine extreme Infektionsquelle darstellen.
Von der Vogelgrippe sind nicht nur Kraniche, sondern auch Gänse, Enten und Hühner betroffen – vor allem in Brandenburg. Zehntausende Gänse, Enten und Hühner mussten bereits gekeult werden.

Während ich diesen Text verfasse, erhalte ich eine E-Mail vom Kreis. Ohne die Nachricht zu öffnen, ahne ich bereits, worum es darin geht.

Pressemeldung vom Kreis den 30.10. gegen 13 Uhr 

Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein:

Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Geflügelpest im Kreis Steinburg ab dem 1. November 2025

Itzehoe, 30. Oktober 2025 – Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAIV) ordnet der Kreis Steinburg ab dem 1. November 2025 bis voraussichtlich 31. Dezember 2025 eine Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel, ausgenommen Tauben, im gesamten Kreisgebiet an.

Die Maßnahme dient der Vorsorge, um eine Einschleppung und Weiterverbreitung des Virus zu verhindern. 

Der Kreis Steinburg nimmt den Schutz der Geflügelbestände sehr ernst und bittet alle Halterinnen und Halter von Geflügel, die geltenden Schutzmaßnahmen sorgfältig einzuhalten. 

Der Kreis weist darauf hin, dass die Einhaltung der Verpflichtung im Zusammenhang mit der Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Ausbreitung der Geflügelpest stichprobenartig kontrolliert wird.

Weiter gilt es, die Tiere aufmerksam zu beobachten und bei Auffälligkeiten oder Krankheitsanzeichen unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. 

Nur durch konsequente Vorsorge- und Schutzmaßnahmen kann die weitere Ausbreitung des Virus eingedämmt werden.