Ministerin Schmachtenberg: „Wir stärken den Tierschutz und schaffen einheitliche Regeln“
Die neue Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und stellt einheitliche Regeln für Freigängerkatzen auf, um deren unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und den Tierschutz zu stärken. Katzenhalter müssen ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, es gibt eine Übergangsfrist von sechs Monaten für bereits gehaltene Freigängerkatzen.
Behörden können nicht gekennzeichnete Katzen vorübergehend in Obhut nehmen und bei Bedarf die Kastration durchführen.
Die Verordnung unterstützt zudem bestehende Kastrationsaktionen für herrenlose Katzen und würdigt das Engagement von Tierschutzvereinen.
Sie zielt darauf ab, das Wohl freilebender Katzen zu verbessern. Hintergrund ist die Vielzahl freilebender Katzen, viele ohne menschliche Versorgung, die unter verschiedenen Leiden leiden.
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