womit die Aufstallungspflicht ab 1. April 2026 entfällt.
Dennoch bleibt die Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen des Landes Schleswig-Holstein weiterhin gültig, und die festgelegten Schutzmaßnahmen, einschließlich des Verbots der Geflügelaufnahme über Märkte und durch mobile Händler, sind einzuhalten. Geflügelhalter sollten die Biosicherheitsmaßnahmen beachten, um das Risiko der Geflügelpest zu minimieren.